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Suchergebnisse zu Bewirtschaftung

22.06.2018

• Für Betriebskosten kommt es auf die tatsächliche Wohnfläche an

BGH kippt 10-Prozent-Toleranzgrenze
Für die Abrechnung von Betriebskosten, zu denen auch Heizkosten gehören, ist die tatsächliche Wohnfläche entscheidend. Die bisherige Toleranzgrenze, wonach Eigentümer von der im Mietvertrag festgehaltenen Fläche 10 Prozent nach oben oder unten abweichen konnten, ist hinfällig. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Ende Mai hervor, das jüngst veröffentlicht wurde (Az. VIII ZR 220/17).
... lesen Sie dazu unter "Einspruch - Alles was Recht ist" in der FAZ ...

22.06.2018

• Urteil: Anlieger müssen weiter für Straßenerneuerungen zahlen

Sie sind eine gefürchtete finanzielle Sonderbelastung für Hauseigentümer: Die Straßenausbaubeiträge der Kommunen. Die Sanierung der Straße macht leicht die Haushaltskasse zum Sanierungsfall. Ein Eigentümer aus Hessen ist jetzt gegen die Beiträge bis vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen. Das Urteil fiel allerdings ganz im Sinne der Kommunen aus.
... lesen Sie bei Haus & Grund Rheinland weiter ...

19.06.2018

• Grunderwerbsteuer: Finanzminister beißen sich an Share Deals die Zähne aus

Es ist eine Frage der Gerechtigkeit: Während ein privater Eigentümer für den Kauf seiner Immobilie eine fünfstellige Grunderwerbsteuer berappen muss, zahlen große Immobilienkonzerne gar nichts. Sie umgehen die Steuer mit sogenannten Share Deals. Die Finanzminister der Länder wollten das ändern und haben zwei Jahre lang an einer Lösung gearbeitet. Herausgekommen ist fast nichts.
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13.06.2018

• Sommerregen verursachen teils heftige Schäden

In diesem Jahr kam es vielerorts schon zu Überschwemmung wegen heftiger Regenfälle. Diese verursachen hohe Sachschäden, wie die Infografik des Branchenverbands GDV und des Datenportals Statista zeigt. Am teuersten war bisher das Jahr 2016, als die Sturmtiefs Elvira, Friederike und Gisela für Millionenschäden gesorgt.
... sehen Sie sich die Infografik dazu an ...

11.06.2018

• Preiserhöhung: BGH verordnet Stromanbietern mehr Transparenz

Die Stromversorgung der eigenen vier Wände ist teuer. Und die Preise steigen seit längerem kräftig an. Kaum ein Jahr vergeht ohne ein Schreiben, in dem der Energieversorger seine Kunden über eine weitere Preiserhöhung informiert. Darin stellen die Stromlieferanten häufig wortreich dar, warum sie nichts dafür können, dass der Strom teurer wird. Der BGH verordnet ihnen jetzt mehr Offenheit.
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