Suchergebnisse zu Gerichtsurteile
11.10.2024
• Erwerberhaftung für Wohngeldrückstände des Veräußerers?
Der Bundesgerichtshof hat in einer neuen Entscheidung vom 20.09.2024 – V ZR 235/23 – eine mittelbare Erwerberhaftung des Käufers eines Sondereigentums innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft für Wohngeldrückstände des Veräußerers begründet, was bis dahin durch eine Entscheidung des BGH vom 09.03.2012 – V ZR 147/11 – wohl nicht gegeben war.
Eine Betrachtung von RA W. Becker
... weiterlesen ...
09.10.2024
• Zweitbeschluss über Hausgeldvorschüsse ist zulässig
Eine gesetzliche oder vereinbarte Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer erstreckt sich auf eine erneute Beschlussfassung über eine bereits geregelte Angelegenheit. Auch nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres können die Eigentümer Zweitbeschlüsse über Vorschüsse aus dem Wirtschaftsplan fassen.
... lesen Sie bei haufe.de weiter ...
13.09.2024
• Eigenbedarf: Wer ist Familienangehöriger (§ 573 Abs.2 Z.2 BGB)
Der Bundesgerichtshof hat am 10.07.2024 zum Az. VIII ZR 276/23 eine Entscheidung verkündet, die erhebliche Bedeutung für sogenannte Eigenbedarfskündigungen hat, auch wenn diese Entscheidung zu der speziellen Vorschrift von § 577a BGB ergangen ist, in der aber auf die Familienzugehörigkeit Bezug genommen wird.
Eine Betrachtung von RA W. Becker
... weiterlesen ...
28.08.2024
• BGH Urteil
Eigentümer können Entscheidungen an Verwalter delegieren
Wohnungseigentümer können Entscheidungen über die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums an den Verwalter delegieren. Bei einer Erhaltungsmaßnahme wird dies ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn sie selbst über das "Ob" entschieden haben und der Verwalter nur über die Ausführung im Einzelnen entscheiden soll.
... lesen Sie bei haufe.de weiter ...
21.08.2024
• Verwaltervertrag hat keine Schutzwirkung für Wohnungseigentümer mehr
Verletzt der Verwalter Pflichten aus dem Verwaltervertrag, können einzelne Wohnungseigentümer nur von der Gemeinschaft Ersatz verlangen. Der Verwaltervertrag entfaltet seit der WEG-Reform keine drittschützende Wirkung zugunsten der einzelnen Eigentümer mehr.