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Vorstand

  • Rechtsanwalt Wolfgang Becker (1. Vorsitzender)
    Anke Soltkahn (1. stellv. Vorsitzende)
    Rechtsanwalt Robert Becker (2. stellv. Vorsitzender)
    Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

    Michael Klews (Schatzmeister)
    Rechtsanwältin Heike Becker (Schriftführerin)
    Helga Müller-Haufe (Beisitzerin)

    Geschäftsstellenleiterin
    Susanne Becker

    Kassenprüfer
    Sabine Vahlefeld
    Otto Berthold

Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands

Liebe Vereinsmitglieder, Freunde und Besucher unserer Seite,


auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung ist ein neuer Vorstand gewählt worden, der sich von der Zusammensetzung des bisherigen Vorstandes nur dadurch unterscheidet, dass der Beisitzer Herr Klews zum Schatzmeister bestellt wurde. Der langjährige ehemalige Schatzmeister ist auf eigenen Wunsch ausgeschieden.


Ich darf mich bei den Mitgliedern bedanken, die diesen jetzt amtierenden Vorstand gewählt haben, bzw. für eine weitere Amtszeit bestätigt haben, denn dies zeigt, dass die Mitglieder mit der Arbeit des Vorstandes wohl ganz zufrieden sind. Der Vorstand bemüht sich auch, allen Anliegen gerecht zu werden, insbesondere fast auf allen möglichen Kommunikationswegen die Kontakte zu den Mitgliedern zu pflegen, auch wenn vielleicht nicht alle Kommunikationswege offen sind.


Es hat sich in Berlin im Wesentlichen nichts geändert. Die Wohnungsbaupolitik ist von Hilflosigkeit gekennzeichnet, weil es nicht gelingt, den Wohnungsbau entscheidend anzukurbeln. Über die Anwendung des Vorkaufsrechts gelingt es allenfalls, Bestandswohnungen für das Land Berlin, landeseigene Wohnungsbaugesellschaften oder andere Institutionen anzukaufen. Dies schafft keine neuen Wohnungen, sondern hat allein den Zweck, die darin wohnenden Mieter dadurch zu begünstigen, dass deren Mieten gedeckelt werden bzw. Möglichkeiten zur Anpassung der Mieten nicht entsprechend genutzt werden.


Die Umsetzung der politischen Ziele einer Klimaneutralität wird so manchen der Hauseigentümer, aber im Zweifel auch der Wohnungseigentümer vor nicht unerhebliche finanzielle Probleme stellen. Zumindest aber hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit der vorhandenen Beheizung werden die Eigentümer verunsichert.


Das kann oder wird insbesondere diejenigen Wohnungseigentümer erheblich belasten, die einst im Wege der „Riester-Förderung“ als Altersversorgung eine Wohnung gekauft haben. Es können nun unter Umständen erhebliche finanzielle Probleme entstehen, die nicht aus der Miete bewältigt werden können. Hierzu gab es aber einen fundamentalen Rat eines Linken-Politikers, der darin bestand, dass der Eigentümer dann eben sein Eigentum verkaufen müsse. "Riester-Rente ade!“


Auch die Enteignungspläne sind bekanntlich nicht vom Tisch, wofür das Land Berlin bis zu 35 Milliarden € aufwenden müsste, die das Land schlichtweg nicht hat.


W. Becker, Vorsitzender


Rechtsanwälte Becker, Becker & Becker
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