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Das BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

In den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung und Energie nimmt es wichtige administrative Aufgaben des Bundes wahr.

Hausanschrift

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-0
Telefax: 06196 908-1800

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BAFA Nachrichten

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ENERGIE: Die Aufgaben und Möglichkeiten des BAFA

Energie

Eine ökonomisch und ökologisch ausgewogene sowie langfristig sichere Energieversorgung ist für jede Volkswirtschaft von herausragender Bedeutung.

Zur Erreichung dieser Ziele ist das BAFA mit der Durchführung verschiedener Aufgaben beauftragt: Besondere Ausgleichsregelung §§ 63 ff. EEG

• Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) geändert worden ist, ist am 01.08.2014 in Kraft getreten. Das BAFA ist die Bewilligungsbehörde für Anträge im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG.

• Bundesstelle für Energieeffizienz

Die Bundesstelle für Energieeffizienz ist einerseits „nationale Stelle“ im Sinne der EDL-Richtlinie mit sich daraus ergebenden zentralen Aufgaben, zum anderen erweitert die gesetzliche Verankerung im Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) vom 12.11.2010 die Zuständigkeiten durch eine Vielzahl weiterer Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Die BfEE ist keine Kontroll- oder Regulierungsbehörde, sondern setzt im Sinne des EDL-G auf einen marktwirtschaftlich orientierten und unbürokratischen Grundansatz sowie Kooperation zwischen den beteiligten Marktakteuren.

• Contracting-Beratungen

Das BAFA fördert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Beratung von Kommunen, kommunalen Unternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), gemeinnützigen Organisationen und anerkannten Religionsgemeinschaften zum Energiespar-Contracting durch fachkundige und unabhängig beratende Projektentwickler im Rahmen des Programms „Beratungen zum Energiespar-Contracting“.

• Energieaudits nach dem EDL-G

Im Rahmen der Umsetzung von Artikel 8 Absatz 4 bis 7 der Richtlinie 2012/27/EU wird das Energiedienstleistungsgesetz dahingehend geändert, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, verpflichtet werden, periodische Energieaudits durchzuführen. Das BAFA wird hierbei mit der stichprobenhaften Überprüfung der Energieaudits sowie der Bereitstellung einer öffentlichen Energieauditorenliste beauftragt.

• Energieberatung im Mittelstand

Das BAFA fördert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Energieberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen, um Informationsdefizite zu überwinden und um Energiesparpotenziale in den Unternehmen zu erschließen.

• Energieeffizienz-Netzwerke Kommunen

Der Bund fördert im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienz-Netzwerken von Kommunen die Gewinnung von Kommunen für die Einrichtung eines Energieeffizienz-Netzwerks sowie die professionell betreute, mehrjährige Netzwerkzusammenarbeit auf qualitativ hohem Niveau.

• Energiemanagementsysteme

Das BAFA fördert Energiemanagementsysteme in Unternehmen, die eine planvolle Erfassung und Auswertung der Energieverbräuche erlauben.

Ziel ist es, Voraussetzungen für die Umsetzung von effektiven Energieeffizienzmaßnahmen zu schaffen und so einen deutlichen Beitrag zu den Zielen des Energiekonzepts der Bundesregierung zu leisten.

• Erdgas

Das BAFA erstellt und veröffentlicht verschiedene Statistiken zum deutschen Erdgasmarkt.

Bei der Einfuhr von Erdgas bedarf die Vereinbarung einer Lieferfrist von über 24 Monaten gemäß § 22 Außenwirtschaftsverordnung einer Genehmigung durch das BAFA. Nicht genehmigungspflichtig sind Erdgaseinfuhren aus EU-Mitgliedstaaten sowie den übrigen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

• Heizen mit Erneuerbaren Energien

Ein wichtiger Schwerpunkt in der Arbeit des BAFA liegt in der Durchführung des Programms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung erneuerbarer Energien.

• Klima- / Kälteanlagen

Das BAFA fördert die Modernisierung und Neuerrichtung von Klima- und Kälteanlagen nach der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen.

• Kraft-Wärme-Kopplung

Das BAFA ist seit dem 1. April 2002 zuständig für die Zulassung von KWK-Anlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Daneben obliegt dem BAFA auch die Auswertung der mit der Erzeugung des KWK-Stroms in Zusammenhang stehenden Daten.

• Querschnittstechnologien

Das BAFA fördert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) seit dem 1. Oktober 2012 hocheffiziente Querschnittstechnologien nach der „Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand".

• Rohöl / Mineralöl

Das BAFA veröffentlicht Statistiken über Rohölimporte in die Bundesrepublik Deutschland.

Auf Basis des Mineralöldatengesetzes erhebt das BAFA monatlich bei den in der Bundesrepublik auf dem Mineralölmarkt tätigen Unternehmen Daten zu ihrer Geschäftstätigkeit.

• Steinkohle

Das BAFA gewährt dem deutschen Steinkohlebergbau Beihilfen. Zu den weiteren Fördermaßnahmen für den Bergbau zählt die Gewährung von Anpassungsgeld.

• Vor-Ort-Beratung

Im Rahmen des Programms „Vor-Ort-Beratung“ bezuschusst das BAFA die Beratung von Haus- und Wohnungseigentümern durch fachkundige und unabhängige Energieberater.

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