Das BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
In den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung und Energie nimmt es wichtige
administrative Aufgaben des Bundes wahr.
Hausanschrift
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-0
Telefax: 06196 908-1800
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BAFA Nachrichten
ENERGIE: Die Aufgaben und Möglichkeiten des BAFA
Energie
Eine ökonomisch und ökologisch ausgewogene sowie langfristig sichere Energieversorgung ist
für jede Volkswirtschaft von herausragender Bedeutung.
Zur Erreichung dieser Ziele ist das BAFA mit der Durchführung verschiedener Aufgaben beauftragt:
Besondere Ausgleichsregelung §§ 63 ff. EEG
• Das Erneuerbare-Energien-Gesetz
vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) geändert worden ist, ist am 01.08.2014 in Kraft getreten. Das BAFA ist die Bewilligungsbehörde für Anträge im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG.
• Bundesstelle für Energieeffizienz
Die Bundesstelle für Energieeffizienz ist einerseits „nationale Stelle“ im Sinne der EDL-Richtlinie mit sich daraus ergebenden zentralen Aufgaben, zum anderen erweitert die gesetzliche Verankerung im Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) vom 12.11.2010 die Zuständigkeiten durch eine Vielzahl weiterer Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Die BfEE ist keine Kontroll- oder Regulierungsbehörde, sondern setzt im Sinne des EDL-G auf einen marktwirtschaftlich orientierten und unbürokratischen Grundansatz sowie Kooperation zwischen den beteiligten Marktakteuren.
• Contracting-Beratungen
Das BAFA fördert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Beratung von Kommunen, kommunalen Unternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), gemeinnützigen Organisationen und anerkannten Religionsgemeinschaften zum Energiespar-Contracting durch fachkundige und unabhängig beratende Projektentwickler im Rahmen des Programms „Beratungen zum Energiespar-Contracting“.
• Energieaudits nach dem EDL-G
Im Rahmen der Umsetzung von Artikel 8 Absatz 4 bis 7 der Richtlinie 2012/27/EU wird das Energiedienstleistungsgesetz dahingehend geändert, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, verpflichtet werden, periodische Energieaudits durchzuführen. Das BAFA wird hierbei mit der stichprobenhaften Überprüfung der Energieaudits sowie der Bereitstellung einer öffentlichen Energieauditorenliste beauftragt.
• Energieeffizienz-Netzwerke Kommunen
Der Bund fördert im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienz-Netzwerken von Kommunen die Gewinnung von Kommunen für die Einrichtung eines Energieeffizienz-Netzwerks sowie die professionell betreute, mehrjährige Netzwerkzusammenarbeit auf qualitativ hohem Niveau.
• Energiemanagementsysteme
Das BAFA fördert Energiemanagementsysteme in Unternehmen, die eine planvolle Erfassung und Auswertung der Energieverbräuche erlauben.
Ziel ist es, Voraussetzungen für die Umsetzung von effektiven Energieeffizienzmaßnahmen zu schaffen und so einen deutlichen Beitrag zu den Zielen des Energiekonzepts der Bundesregierung zu leisten.
• Erdgas
Das BAFA erstellt und veröffentlicht verschiedene Statistiken zum deutschen Erdgasmarkt.
Bei der Einfuhr von Erdgas bedarf die Vereinbarung einer Lieferfrist von über 24 Monaten gemäß § 22 Außenwirtschaftsverordnung einer Genehmigung durch das BAFA. Nicht genehmigungspflichtig sind Erdgaseinfuhren aus EU-Mitgliedstaaten sowie den übrigen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).