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Suchergebnisse zu Bewirtschaftung

19.07.2024

• BGH-Urteil:
Prozesskosten tragen alle Wohnungseigentümer

Wenn einzelne Wohnungseigentümer vor Gericht gegen ihre Eigentümergemeinschaft klagen und den Prozess gewinnen, müssen auch sie ihren Anteil an den Prozesskosten tragen. Auf diese aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin (BGH, V ZR 139/23).
... lesen Sie bei Haus & Grund Deutschland ...

18.07.2024

• Büroimmobilien
Immobilienkonzern Preos ist insolvent

Nachdem ein Gericht die Stundung einer 250 Millionen Euro schweren Anleihe ablehnte, meldet der Spezialist für Büroimmobilien nun offiziell Insolvenz an. Welche Folgen hat das für den Großaktionär Publity AG?
... lesen Sie bei der WirtschaftsWoche weiter ...

17.07.2024

• Interhyp-Studie
Mehr Deutsche können sich wieder eine eigene Immobilie leisten

Stabile Zinsen, mehr Immobilienauswahl: Lange galt der Immobilienmarkt als angespannt, doch Besserung ist in Sicht. Einer Studie zufolge ist für viele Deutsche der Traum vom eigenen Haus wieder erreichbar.
... lesen Sie bei der WirtschaftsWoche weiter ...

17.07.2024

• Baugewerbe erleichtert
Das sieht der Haushaltsentwurf für 2025 vor

Finanzminister Christian Lindner beschwört bei der Vorstellung des Haushalts 2025 die Wirtschaftswende. Dafür will die Ampel ein Wachstumspaket auf den Weg bringen. Jetzt muss die Rechnung nur noch aufgehen.
... lesen Sie bei Deutsche-Handwerks-Zeitung weiter ...

16.07.2024

• Neue Steuermesszahlen bei der Grundsteuer Berlin

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 26 vom 10.07.2024 ist das Gesetz über die Festsetzung der (neuen) Steuermesszahlen bei der Grundsteuer Berlin veröffentlicht worden. Es ergeben sich im Wesentlichen folgende neue Berechnungszahlen.

Danach beträgt die Steuermesszahl für unbebaute Grundstücke im Sinne des § 246 Bewertungsgesetzes 0,45 Promille.

Für bebaute Grundstücke im Sinne des § 249 Abs. 1 Nr. 1-4 des Bewertungsgesetzes beträgt sie 0,31 Promille.

Für bebaute Grundstücke im Sinne des § 249 Abs. 1 Nr. 5-8 des Bewertungsgesetzes beträgt sie 0,45 Promille.

Es gibt eine Härteregelung, wonach die Grundsteuer für eigengenutzte bebaute Grundstücke im Sinne des § 249 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 des Bewertungsgesetzes niedriger festgesetzt werden kann, wenn die Erhebung der Steuer nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre. Allerdings liegt eine solche Unbilligkeit z.B. insbesondere dann erst vor, wenn die Steuererhebung die persönliche Existenz vernichten oder ernstlich gefährden würde.

W. Becker, RA
Vorsitzender
Haus & Grund Wilmersdorf


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