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Suchergebnisse zu Bewirtschaftung

19.02.2024

• Sorge vor höheren Wohnkosten:
Berliner Finanzsenator will auf Mehreinnahmen durch Grundsteuerreform verzichten

Stefan Evers (CDU) sichert zu, keine Mehreinnahmen auf Kosten von Mietern generieren zu wollen. Den Grundsteuer-Hebesatz will der Senator deutlich senken.
... lesen Sie beim Tagesspiegel ...

19.02.2024

• Datenaustauschprozesse in der Energiewirtschaft verbessern
dena unterstützt Aufbau des Dateninstituts der Bundesregierung mit Branchenumfrage

Digitales und flexibles Energiesystem benötigt solide Datenbasis und -infrastruktur. Future Energy Lab der Deutschen Energie-Agentur (dena) startet im Rahmen des Aufbaus des Dateninstituts der Bundesregierung mit einer Branchenumfrage zu Datenaustauschprozessen in der Energiewirtschaft.
... lesen Sie bei der dena weiter ...

16.02.2024

• Energetische Modernisierung

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz gelten seit 2024 auch neue Regelungen für energetische Modernisierungen im Mietrecht. Im Falle einer Heizungsmodernisierung darf die monatliche Miete um nicht mehr als 50 Cent/qm erhöht werden. Das aktualisierte Informationsblatt INFO.10 beschreibt die geltenden Sonderregelungen.
... Das aktualisierte Informationsblatt...

16.02.2024

• Gebäudeenergiegesetz für Wohnungseigentümergemeinschaften mit Etagenheizungen

Das novellierte Gebäudeenergiegesetz hat auch Auswirkungen auf Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWEs) mit verbauten Etagenheizungen. GdWEs treffen Informations- und Informationseinholungspflichten. Zudem muss beschlossen werden, ob Etagenheizungen weiterbetrieben werden oder ob die Heizungsanlage auf ein zentrales System umgestellt wird. Mehr darüber erfahren Sie im Informationsblatt.
… Das Informationsblatt …

16.02.2024

• GEG – Gebäudeenergiegesetz:
Anforderungen an neue Heizungen seit 2024

Am 1. Januar 2024 ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Das sogenannte Heizungsgesetz soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen einleiten. Neu installierte Heizungen müssen zukünftig ihre Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme bereitstellen. Doch zunächst gilt die Pflicht nur für Neu- baugebiete. Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken wird die 65-Prozent-Vorgabe erst dann wirksam, wenn die Stadt oder Gemeinde ihre kommunale Wärmeplanung vorgelegt hat. Im Folgenden die wesentlichen Regelungen:
… Das Informationsblatt …


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