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Suchergebnisse zu Bewirtschaftung

07.11.2018

• Sand in die Augen der Mieter

Haus & Grund kritisiert Verschärfungen des Mietrechts

„Mit den geplanten Mietrechtsverschärfungen streut die Bundesregierung den Mietern und Wohnungssuchenden in den begehrten Städten Sand in die Augen.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke vor der heutigen Anhörung im Deutschen Bundestag das Mietrechtsanpassungsgesetz. Verschärfungen des Mietrechts schafften nicht eine einzige zusätzliche Wohnung. Die lokalen Wohnungsmarktprobleme seien jedoch eine Folge mangelnder Wohnungen in den Städten und nicht mangelnder Mieterrechte.

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07.11.2018

• Eigentümer-Entmündigung ist Bankrotterklärung der Politik

Haus & Grund Berlin kritisiert den Versuch des Bezirksamts Steglitz Zehlendorf, einen Hauseigentümer wegen seines Eigentums entmündigen zu lassen. Wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) am 7. November 2018 berichtete, hat das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf bereits im April 2018 beim zuständigen Amtsgericht eine Anregung auf Einrichtung einer „rechtlichen Betreuung“ über einen Berliner Immobilieneigentümer gestellt. Hintergrund der Anregung ist der Umstand, dass der Eigentümer die vom Bezirksamt für erforderlich gehaltenen Erhaltungsmaßnahmen an mindestens einer seiner Immobilien nicht vornehmen lässt.
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07.11.2018

• KEINE SCHNELLEN LÖSUNGEN IN DER WOHNUNGSPOLITIK

Der Sachverständigenrat veröffentlicht jeweils Mitte November eines Jahres sein Gutachten. Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe.

Jahresgutachten 2018/19

"Vor wichtigen wirtschaftspolitischen Weichenstellungen"

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06.11.2018

• Keine starre Kiste

Ein Architekt am Ammersee zeigt, wie man mit einem neuen Haus an Bautradition anknüpfen kann, ohne altbacken zu sein.
... lesen Sie den Bericht in der FAZ ...

05.11.2018

• Wohnungseigentümer dürfen Beschluss nicht an Bedingung knüpfen

Wer an seiner Eigentumswohnung Umbauten vornimmt und damit das Erscheinungsbild des Hauses grundlegend verändert, der braucht die Zustimmung der Eigentümerversammlung. Die kann man auch über ein schriftliches Umlaufverfahren einholen. Aber Vorsicht, wenn dabei jemand kurzfristig seine Meinung ändert. Ein BGH-Urteil zeigt: Dann wird es kompliziert…
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