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Suchergebnisse zu Miete

06.02.2017

• Wohnnebenkosten: Wo wohnt man am günstigsten?

Die Nebenkosten machen das Wohnen in Deutschland erst richtig teuer. Für die Höhe der meisten Punkte auf der Rechnung der Wohnnebenkosten ist der Staat verantwortlich. Dabei zeigen sich in Deutschland große regionale Unterschiede. Der Bund der Steuerzahler hat jetzt in einer Studie die deutschen Landeshauptstädte verglichen – und kommt zu teils überraschenden Ergebnissen.
... lesen Sie weiter beim Bund der Steuerzahler ...

01.02.2017

• Bauträger muss Eigentümergemeinschaft Schließplan aushändigen

Ein Bauträger baut eine Wohnanlage mit Eigentumswohnungen und stattet sie mit einer Schließanlage aus. Muss er anschließend den Schließplan und die Sicherungskarte an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) übergeben? Wegen dieser Frage ist eine WEG gegen ihren Bauträger vor Gericht gezogen – und hat die Unterlagen am Ende bekommen.
... lesen Sie weiter bei Haus & Grund Rheinland ...

26.01.2017

• Betriebskosten verspätet nachfordern, weil WEG-Abrechnung fehlt?

Wenn ein Vermieter die Betriebskosten zu spät abrechnet, muss der Mieter sie nicht mehr bezahlen. Ein Jahr nach Ende des Abrechnungsjahres beträgt die Frist laut Gesetz. Doch was ist, wenn der Vermieter einer Eigentumswohnung nicht fristgerecht abrechnet, weil der Beschluss der WEG nicht vorliegt – beispielsweise nachdem der Hausverwalter geschlampt hat? Der Bundesgerichtshof hat dazu jetzt ein Urteil gefällt.
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18.01.2017

• Heizkosten: Das lukrative Geschäft der Ableser

Die Kosten für das Ablesen des Heizungsverbrauchs werden komplett auf den Mieter umgelegt. Ein lukratives Geschäft für einige wenige Unternehmen, die am deutschen Markt dominieren
... sehen Sie sich das ARD - Video der Sendung PlusMinus vom 18.1.2017 an ...

06.09.2016

• Vorsicht: Nebenkosten verjähren – Kaution hilft dann nicht mehr

Wenn der Mieter auszieht, braucht der Vermieter die Kaution nicht gleich zurück zu zahlen. Vielmehr hat er dazu Zeit, bis eine „angemessene Überlegungsfrist“ verstrichen ist und der Mieter alle Forderungen beglichen hat, die dem Vermieter noch zustehen. Aber aufgepasst: Forderungen aus Nebenkostenabrechnungen können verjähren – das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden.
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