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Suchergebnisse zu Miete

24.09.2018

• Wohngipfel: Bundesregierung lässt Chancen ungenutzt

Am Freitag hat im Bundeskanzleramt der Wohngipfel stattgefunden. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte Spitzenvertreter von Wohnungswirtschaft, Parteien, Mieter- und Sozialverbänden dazu ins Kanzleramt geladen. Haus & Grund war mit dabei und vertrat die Interessen der privaten Eigentümer und Kleinvermieter. Aus deren Sicht fällt das Fazit zum Gipfel allerdings ernüchternd aus.
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23.09.2018

• FDP fordert „Mieten-Tüv“ für Gesetze mit Einfluss auf Wohnkosten

Der große „Wohngipfel“ ist vorbei. Nun fordert die FDP, dass jede neue Vorschrift darauf überprüft werden soll, ob sie das Wohnen teurer machen könnte. Unterstützung durch andere Parteien bleibt bislang aber aus.
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19.09.2018

• Kündigung wegen Zahlungsrückstandes – fristlos und fristgemäß?

von Rechtsanwalt W. Becker, Vorsitzender Haus & Grund Wilmersdorf


Der Bundesgerichtshof hat am 19.09.2018 über Revisionen gegen Entscheidungen der Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin zu Gunsten der betroffenen Vermieter entschieden.


Ich darf daran erinnern, dass diese Zivilkammer die Auffassung vertreten hat, ein Vermieter könne bei Ausspruch einer fristlosen Kündigung wegen eines entsprechenden Zahlungsrückstandes nicht auch zugleich hilfsweise eine fristgemäße Kündigung aussprechen, weil bei Zugang der fristgemäßen Kündigung wegen der Sofortwirkung der fristlosen Kündigung ein Mietverhältnis nicht mehr bestünde, welches gekündigt werden könnte, die fristgemäße Kündigung daher „ins Leere“ ginge.

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19.09.2018

• Bei Mietrückstand sind Mehrfach-Kündigungen zulässig

Mieter können bei zweimaligem Ausbleiben der Miete eine fristlose und auch ordentliche Kündigung erhalten. Das entschied der BGH. Konkret ging es um zwei Fälle in Berlin. Vermieter können bei zweimaligem Ausbleiben der Monatsmiete sowohl eine fristlose als auch zusätzlich eine normale Kündigung mit Frist aussprechen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun, dass diese Kombination zulässig ist.
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12.09.2018

• Mieter vermietet unerlaubt an Touristen: Vorsicht bei der Beweissicherung!

Wenn ein Mieter seine Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters über Airbnb an Urlauber vermietet, kann er die Abmahnung und bei Wiederholung auch die Kündigung bekommen. Das gilt auch dann, wenn ein Untermieter so gehandelt hat – für dessen Verhalten muss der Mieter geradestehen. Doch bei der Beweissicherung müssen Vermieter vorsichtig sein, wie jetzt ein Urteil zeigt.
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