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Suchergebnisse zu Rechtshinweise

14.05.2018

• Berlin: Änderung der Bauordnung für Berlin (BauO Bln)

Das vierte Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin ist am 20.04.2018 in Kraft getreten.
... lesen Sie bei BAUWISSEN ONLINE einen Auszug wichtiger Änderungen ...

05.05.2018

• Kappungsgrenze

Im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 5. Mai 2018 ist nunmehr die (neue) Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze gemäß § 558 I BGB vom 10.04.2018 veröffentlicht worden, die zum 11.05.2018 in Kraft tritt und mit Ablauf des 10.05.2023 wieder außer Kraft tritt.


W. Becker, Rechtsanwalt
Vorsitzender Haus & Grund Wilmersdorf

02.05.2018

• Datenschutzgrundverordnung: Was Vermieter jetzt wissen müssen

Alles neu macht der Mai: In diesem Jahr bringt er eine erhebliche Änderung der Rechtslage mit sich. Die EU-Datenschutzgrundverordnung tritt in Kraft. Die europaweit einheitlichen Regeln für den Datenschutz haben nicht nur Facebook und Co. zu neuen Nutzerbestimmungen veranlasst. Auch private Vermieter müssen sich jetzt mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzen.
... laden Sie sich die Orientierungshilfe für die Mieterselbstauskunft hier als PDF herunter ...
... lesen Sie dazu den Artikel bei Haus & Grund Rheinland ...

02.05.2018

• Welcher Verwalter zuständig für WEG-Abrechnung?

In Heft 8 der Zeitschrift Das Grundeigentum ist ab Seite 522 eine Entscheidung des BGH veröffentlicht, die auch von Herrn Dr. Briesemeister (Seite 488) angesprochen und kommentiert wird.


Diese Entscheidung beschäftigt sich damit, welcher Verwalter nach einem entsprechenden Verwalterwechsel für die Jahresabrechnung zuständig ist. Dies entscheidet der BGH danach, wann die Abrechnungspflicht nach § 28 III WEG entstanden ist. Demgemäß trifft die Abrechnungspflicht den Verwalter, der zu diesem Zeitpunkt Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft ist.

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07.04.2018

• Haftung des Wohnungskäufer aus früheren Beschlüssen:

Entscheidung des BGH, die dieser am 15.12.2017 – V ZR 257/16 – verkündet hat.


In dem Rechtsstreit ging es um eine wohl alltägliche Situation, dass eine Wohnung verkauft wird, der Wohnungskäufer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird, so dass er nunmehr spätestens Wohngelder an die Gemeinschaft zu zahlen hat. Sofern die Gemeinschaft Sonderumlagen beschließt, um Deckungslücken im Haushalt zu schließen, ist er entsprechend seinem Eigentumsanteil daran ebenfalls beteiligt, und muss entsprechende Beträge zahlen.

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