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Suchergebnisse zu Rechtshinweise

09.07.2019

• BGH: Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens oder des Grundstückseigentümers bei Detonation einer Weltkriegsbombe

Der u.a. für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Recyclingunternehmens bzw. der Eigentümer des Betriebsgrundstücks nicht verschuldensunabhängig haften, wenn bei der Zerkleinerung eines Betonteils ein darin einbetonierter Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg detoniert und dadurch die Nachbarhäuser beschädigt werden.
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18.06.2019

• Mietendeckel:
Leserbrief von RA Wolfgang Becker an den Tagespiegel

Lieber Herr Schönball,

schon der zweite Satz Ihrer Berichterstattung bzw. Kommentierung zu dem Senatsbeschluss enthält rechtliche Fehler, weil dieser Beschluss noch kein Verbot bewirkt, weswegen Ihre Aussage, es dürften ab sofort die Mieten dieser Wohnungen fünf Jahre lang nicht erhöht werden, nicht richtig ist, sondern sogar absolut falsch.

Der Beschluss über die Eckpunkte ist kein Gesetz, auch keine Verordnung, kann auch im Übrigen nicht den Anspruch eines Vermieters aus § 558 BGB außer Kraft setzen, was Ihnen doch aber schlichtweg bekannt ist.

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13.06.2019

• Bundesgerichtshof: Urteil vom 17.04.2019 – VIII ZR 33/18

Der Bundesgerichtshof hat in einem sehr neuen Urteil vom 17.04.2019 – VIII ZR 33/18 – noch einmal betont und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Begriff der Wohnfläche im Wohnungsmietrecht auch bei frei finanziertem Wohnraum sich grundsätzlich nach der für den preisgebundenen Wohnraum geltenden Berechnungsverordnungen richtet, also nach diesen Vorschriften zu berechnen ist.

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18.04.2019

• Zurückschneiden über die Grenze ragender Äste

Der Bundesgerichtshof hat am 22.02.2019 – V ZR 136/18 – ein Urteil gefällt, in welchem es darum ging, ob und wann der nachbarrechtliche Anspruch verjährt, von seinem Nachbarn die Entfernung von herüberwachsenden Zweigen eines Baumes zu verlangen.
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05.01.2019

• Leserbrief zu Focus-Heft 02/19 vom 05.01.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem mir heute zugegangenen Heft 02/19 wird in dem Artikel „das Neue Jahr steckt voller Chancen“ auf Seite 66 großartig darauf hingewiesen: „Wichtig für Mieter: Alle Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind ungültig“

Im Text auf Seite 67 wird dann ausgeführt, „jede formelle Klausel, die einen Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, ist ungültig.“

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