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Suchergebnisse zu Rechtshinweise

02.08.2018

• Ab sofort: Neue Regeln für Immobilienmakler und -verwalter

Der August bringt dieses Jahr eine wichtige Änderung für alle, die Immobilieneigentum haben oder erwerben möchten. Denn ab jetzt gelten neue Regeln für Makler und für gewerbliche Immobilienverwalter. Ohne Berufszulassung und Weiterbildung geht jetzt nichts mehr. Die Neuregelung soll Eigentümern bessere Qualitätsstandards und mehr Schutz vor Fehlern bieten.
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26.07.2018

• Keine uferlose Haftung von Vermietern

Erschreckt sich eine Mieterin wegen eines sich plötzlich lösenden Rollos dermaßen, dass sie ins Straucheln gerät und sich dabei verletzt, hat sie in der Regel selbst dann keinen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld gegenüber dem Vermieter, wenn dieser von dem Mangel wusste, ihn aber noch nicht beseitigt hatte. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 18 Juni 2018 hervor (7 S 5872/17).
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17.07.2018

• Für Fehler des Verwalters bei Beschlussdurchführung haftet nicht die WEG

Führt der Verwalter Beschlüsse der Wohnungseigentümer nicht, unvollständig oder falsch aus, begründet dies keine Schadensersatzansprüche einzelner Eigentümer gegen die WEG. Verursacht ein von der Gemeinschaft beauftragter Handwerker Schäden am Sondereigentum, haftet dieser, nicht aber die WEG.
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02.07.2018

• Tatsächliche Fläche bei Nebenkostenabrechnungen:

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 30.05.2018 – VIII ZR 220/17 – wieder einmal mit einer früheren Entscheidung und seiner bisher geltenden Rechtsprechung gebrochen, denn er hat sich ausdrücklich von einer diesbezüglichen Entscheidung vom 31.10.2017 – VIII ZR 261/06 – distanziert.


Der BGH begründet seinen Schritt damit, dass er mit seiner Entscheidung vom 18.11.2015 – VIII ZR 266/14 – seine Rechtsprechung aufgegeben habe, wonach bei einem Mieterhöhungsverlangen eine verminderte mietvertraglich vereinbarte Wohnfläche nur dann nicht zu berücksichtigen sei, wenn diese mehr als 10 % von der tatsächlichen Wohnfläche abweiche.

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28.06.2018

• GdW/BSW: Mieterstromgesetz verfehlt Wirkung

Vor einem Jahr wurde das Mieterstromgesetz verabschiedet. Im Zuge der Energiewende sollte es Wohnungs- und Energieunternehmen leichter gemacht werden, den Mietern Solarstrom vom Dach des Vermieters anzubieten. Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) haben nun eine erste Bilanz gezogen: Das Gesetz wirkt bislang nicht. Immer noch stünden steuerliche und bürokratische Hürden im Weg. Muss nachgebessert werden?
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