• Menü

Suchergebnisse zu Miete

05.12.2017

• Kurzzeitvermietung im Internet: Was ist erlaubt, was nicht?

Über Online-Portale wie airbnb, wimdu oder 9flats bieten Menschen die eigenen Wohnräume zur Kurzzeitvermietung an. Vor allem Städteurlauber und Medizintouristen machen von diesen Angeboten Gebrauch. Dabei werden oft nur einzelne Zimmer, Einliegerwohnungen, teilweise aber auch ganze Wohnungen tageweise vermietet. Die Kurzzeitvermieter sind nicht immer die Eigentümer der Wohnung: „Es sind vor allem Mieter, die Wohnungen auf diesen Online-Portalen für Kurzzeitgäste anbieten“, berichtet Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland.
... lesen Sie bei Haus & Grund Rheinland weiter ...

22.11.2017

• EU-Kommission genehmigt Förderung

Die Europäische Kommission hat am Montag die deutsche Mieterstrom-Förderung beihilferechtlich genehmigt. Die Förderung aus dem Mieterstromgesetz kann somit starten. Was Immobilienunternehmen nun beachten müssen, hat der Ökostromanbieter Naturstrom in einem Leitfaden zusammengestellt.
... lesen Sie bei EnBauSa weiter ...

20.11.2017

• Streitgespräch über Mieten Wer ist verantwortlich für die Wohnungsnot in Berlin?

Der Präsident des größten Immobilienwirtschaftsverbandes (Kai H. Warnecke, Haus & Grund Deutschland) diskutiert mit dem Direktor des Deutschen Mieterbundes (Lukas Siebenkotten) über Mietsteigerungen, Mietspiegel und Rendite.
... lesen Sie im Tagesspiegel weiter ...

01.11.2017

• Thema des Tages - Zweckentfremdungsverbot

Der Senat will das bisherige Gesetz nachbessern und gerichtsfest machen. Auch sogenannte Homesharer sollen dann ihre Wohnung tageweise bzw. wochenweise vermieten dürfen. Was das Ganze jedoch für den Wohnungsmarkt bringt ?
... sehen Sie sich einige Meinungen (auch Dieter Blümmel) dazu bei TV.Berlin an ...

29.10.2017

• LG Berlin hält hilfsweise ordentliche Kündigung bei Mietrückstand für unmöglich

Eine hilfsweise ordentliche Kündigung kann nach Auffassung des LG Berlin von vornherein keine Wirkung entfalten, wenn der Vermieter wirksam fristlos gekündigt hat, diese Kündigung nach vollständiger Nachzahlung der Rückstände aber weggefallen ist. Die Berliner Richter widersprechen damit ausdrücklich dem BGH.
... lesen Sie bei Haufe weiter ...

weitere Artikel filtern und anzeigen lassen:

weitere Artikel hier suchen: