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Suchergebnisse zu politisches

06.03.2019

• Die Idee der Sozialdemokraten ist absurd

Die SPD will für Mieter mehr rausholen, indem die Grundsteuer nicht mehr auf die monatlichen Betriebskosten umgelegt werden soll. Doch die Abschaffung der Umlagefähigkeit ist nicht zu Ende gedacht. Das zeigt eine bestimmte Verkettung.
... lesen Sie bei der Welt weiter ...

05.03.2019

• Grundsteuer: Abschaffung der Umlegbarkeit ist politischer Irrweg

Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, kritisiert die erneut vorgebrachte Idee seitens der SPD, die Umlegbarkeit der Grundsteuer auf die Miete zu untersagen. „Das ist ein politischer Irrweg und hätte weitere verfassungsrechtliche Fragen zur Folge. Denn die Grundsteuer würde ohne ihre Umlagefähigkeit aufgrund der wertabhängigen Ermittlung wie eine Vermögensteuer ausschließlich auf Immobilieneigentum wirken, was verfassungsrechtlich zweifelhaft erscheint“, sagt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA.“
... lesen Sie direkt beim ZIA weiter ...

05.03.2019

• Volksbegehren
Enteignungen kosten Berlin bis zu 36 Milliarden Euro

Eine interne Kostenschätzung des Senats zeigt, wie teuer das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ für Berlin werden könnte.
... lesen Sie bei der Berliner Morgenpost weiter ...

05.03.2019

• Volksbegehren gegen "Deutsche Wohnen & Co."
Enteignungen könnten 40 Milliarden Euro kosten

Werfen wir einen Blick in die senatsinterne „amtliche Kostenschätzung“ zum Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“: Die Stadtentwicklungsverwaltung kommt auf Entschädigungskosten zwischen 28,8 und 36 Milliarden Euro, plus diversen Neben-, Bewirtschaftungs- und Finanzierungskosten (einmalig bis zu drei Milliarden, laufend in dreistelliger Millionenhöhe p/a).
... lesen Sie beim Tagesspiegel weiter ...

05.03.2019

• Leserbrief an den Tagesspiegel zu
Volksbegehren gegen "Deutsche Wohnen & Co."

Die Berliner Tageszeiitung Der Tagesspiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 05.03.2019 über ein Volksbegehren mit dem Namen „Deutsche Wohnen&Co. enteignen“, wonach alle Unternehmen mit einem Bestand von mehr als 3000 Wohnungen enteignet werden sollen. Da solche Enteignungen nur gegen Entschädigung zulässig sind (Art. 14 u. 15 GG), gibt es hierzu eine in dem Tagesspiegel-Artikel auch erwähnte amtliche Schätzung, die auch zum formalen Verfahren eines Volksbegehrens gehört, und die zu dem Ergebnis kommt, dass die Durchführung solcher Enteignungen gem. dem Volksbegehren zwischen 28,8 bis max. 36 Milliarden Euro kosten könnte, die sich aber um Erwerbsnebenkosten von 118 Million Euro und weitere Ausgleichszahlungen an die Unternehmen i.H.v. 1,5 bis 2,9 Milliarden Euro erhöhen könnten. Hierzu veröffentlichen wir folgenden Leserbrief unseres Vereinsvorsitzenden an den Tagesspiegel:
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