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Suchergebnisse zu Bewirtschaftung

20.04.2018

• Grundstein für größten Holzbau Berlins gelegt

Für das bisher größte Holzgebäude Berlins wurde am gestrigen Donnerstag der Grundstein gelegt. Im Stadtteil Friedrichshain baut eine Baugruppe auf dem umgewidmeten Areal eines Friedhofs 40 Wohnungen mit 5500 Quadratmetern Bruttogeschossfläche. Die Pläne stammen von der Arbeitsgemeinschaft Scharabi Architekten und Anne Raupach, die auf Holzarchitektur spezialisiert ist.
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19.04.2018

• Bauvorsorge: Die Folgen von Starkregen minimieren

Starke Niederschläge verursachen immer wieder schwere Schäden an Gebäuden. Das BBSR hat in einem Forschungsprojekt untersucht, wie sich Gebäude und Grundstücke baulich besser schützen lassen. Das Ergebnis ist ein Modell einer Liegenschaft, die weitestgehend resistent gegen Starkregen ist. Das Modell folgt dem stadtplanerischen Prinzip der Schwammstadt. Siedlungen werden demnach so gestaltet, dass sie genügend Flächen bieten, auf denen Regenwasser versickern und verdunsten kann.
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16.04.2018

• Gothaer sagt Leitungswasserschäden den Kampf an

Nach der „smarten“ Kooperation mit Abus im vergangenen Herbst, gaben die Kölner am Montag die Zusammenarbeit mit dem Hersteller für Armaturen und Sanitärprodukte Grohe AG bekannt. Kürzlich waren bereits die Provinzial Rheinland Versicherungen eine Kooperation mit dem Anbieter eingegangen. Leitungswasserschäden stellen die teuerste und häufigste Schadenursache in der Wohngebäudeversicherung dar. Zur Prävention bietet die Gothaer ihren Kunden ein exklusives Angebot für die beiden Produkte „Grohe Sense“ und „Grohe Sense Guard“ an. Beim „Grohe Sense Guard“ handelt es sich um ein intelligentes System zur Wassersteuerung, „das sogar Mikrorisse in beschädigten Leitungen erkennt und im Notfall die Wasserzufuhr automatisch stoppt“, erläutert der Versicherer.
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02.05.2017

• Briefzugang am Silvestertag ?

Im Tagesspiegel wurde auf eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 02.05.2017 (316 S 77/16) hingewiesen, die meines Wissens nicht in unserer Verbandszeitschrift Das Grundeigentum veröffentlicht wurde, weswegen es angebracht ist, auf diese Entscheidung an dieser Stelle aufmerksam zu machen.
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06.09.2016

• Vorsicht: Nebenkosten verjähren – Kaution hilft dann nicht mehr

Wenn der Mieter auszieht, braucht der Vermieter die Kaution nicht gleich zurück zu zahlen. Vielmehr hat er dazu Zeit, bis eine „angemessene Überlegungsfrist“ verstrichen ist und der Mieter alle Forderungen beglichen hat, die dem Vermieter noch zustehen. Aber aufgepasst: Forderungen aus Nebenkostenabrechnungen können verjähren – das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden.
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