• Menü

Suchergebnisse zu Mietpreisbremse

24.01.2018

• Streit zwischen Land und Bund über Sozialwohnungen in Berlin eskaliert

470.000 Hektar besitzt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und mehr als 37.000 Wohnungen – die BImA ist damit nach eigenem Bekunden „eine der größten Immobilieneigentümerinnen Deutschlands“. Die BImA gehört dem Bund. In Deutschland herrscht dramatische Not an billigen Mietwohnungen und Sozialimmobilien. Wie viele Grundstücke verkaufte die BImA zur Linderung der Not zu günstigen Preisen an Länder und Kommunen in den vergangenen zwei Jahren? Elf!
... lesen Sie den Artikel im Tagesspiegel ...

05.01.2018

• Mieten-Explosion wegen Grundsteuerreform
  Neue Formel: Immobilieneigentümern droht 30-fache Grundsteuer-Erhöhung

Der Eigentümerverband Haus & Grund warnt vor erheblichen Belastungen für Hausbesitzer und Mieter durch die geplante Grundsteuerreform und fordert die Bundesregierung auf, die Reform zu stoppen.
Wie FOCUS berichtet, hat der Verband für 500 Immobilien in verschiedenen Städten die Grundsteuer nach der neuen Formel berechnet und eine Erhöhung um durchschnittlich das 30-fache ermittelt.
... lesen Sie bei Focus online weiter ...

13.12.2017

• Rechtliche Klärung: Landgericht bringt Mietpreisbremse vor Verfassungsgericht

Das Berliner Landgericht hält die Mietpreisbremse für verfassungswidrig - und hat nun einen passenden Fall gefunden, um die höchsten Richter in Karlsruhe darüber entscheiden zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht wird sich voraussichtlich mit der Mietpreisbremse beschäftigen. Das Berliner Landgericht hat beschlossen, einen entsprechenden Fall den Karlsruher Richtern vorzulegen, um diese über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden zu lassen, teilte die Justiz mit. In Deutschland kann nur das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Regelung für verfassungswidrig erklären.

... und beachten Sie die Pressemitteilung vom 11.12.17 von Haus & Grund dazu ...


... lesen Sie bei Spiegel-online weiter ...

05.12.2017

• Kurzzeitvermietung im Internet: Was ist erlaubt, was nicht?

Über Online-Portale wie airbnb, wimdu oder 9flats bieten Menschen die eigenen Wohnräume zur Kurzzeitvermietung an. Vor allem Städteurlauber und Medizintouristen machen von diesen Angeboten Gebrauch. Dabei werden oft nur einzelne Zimmer, Einliegerwohnungen, teilweise aber auch ganze Wohnungen tageweise vermietet. Die Kurzzeitvermieter sind nicht immer die Eigentümer der Wohnung: „Es sind vor allem Mieter, die Wohnungen auf diesen Online-Portalen für Kurzzeitgäste anbieten“, berichtet Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland.
... lesen Sie bei Haus & Grund Rheinland weiter ...

29.11.2017

• Wohnungsnot in Berlin: Diese Tipps geben Wohn-Experten den Berliner Mietern

Am Mittwoch haben Leser der Berliner Morgenpost die Telefonaktion zum Thema Mieten, Wohnen und Kaufen genutzt und ihre Fragen an die Experten Dieter Blümmel vom Eigentümerverband Haus und Grund, Reiner Wild vom Berliner Mieterverein und Dirk Wohltorf vom Immobilienverband IVD gestellt. Dies sind die wichtigsten Fragen und Antworten.
... lesen Sie den Artikel in der Morgenpost ...

weitere Artikel filtern und anzeigen lassen:

weitere Artikel hier suchen: