Suchergebnisse zu Mietpreisbremse
28.07.2017
• Amtsgerichte urteilen: Mietpreisbremse ist unwirksam
Die Mietpreisbremse ist hoch umstritten. Inzwischen gibt es erste Urteile von Amtsgerichten, in denen das Instrument für unwirksam erklärt wurde. Das sind zwar Urteile der ersten Instanz. Dennoch zeigen sie einmal mehr, wie problematisch das Instrument ist. In NRW hat deswegen bereits ein Umdenken eingesetzt – die Regierung plant eine Abschaffung der Mietpreisbremse.
In zwei jüngst veröffentlichten Urteilen haben Amtsgerichte die Mietpreisbremse gekippt (AG Hamburg-Altona, Urteil vom 23.05.2017, Az.: 315 C 380/16; AG München, Urteil vom 21.06.2017, Az.: 414 C 26570/16). In beiden Fällen führten die Richter in ihren Begründungen aus, in den vor Ort geltenden Verordnungen fehle es an einer ordnungsgemäßen Begründung für die Anwendung der Mietpreisbremse.
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06.05.2017
• Hohe Mieten: Negative Bilanz für Mietpreisbremse
Haus & Grund Präsident Kai H. Warnecke in der Tagesschau zur Mietpreisbremse (bei 1:20 Minuten)
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26.04.2017
• Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (Köln): Mietpreisbremse ist unwirksam – und das ist gut so
Die Mietpreisbremse funktioniert nicht – und das ist auch gut so. Zu diesem Ergebnis kommt eine empirische Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln. Die Einrichtung untersuchte am Beispiel Berlin die Angebotsmieten in einem marktführenden Online-Immobilienportal. Die Ergebnisse zeigen, dass die Mietpreisbremse wirkungslos bleibt und erklärt, warum das sogar gut so ist.
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22.03.2017
• Berlin: Anwälte werfen Verwaltung Missbrauch des Vorkaufsrechts vor
Der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat sich im Zuge des Milieuschutzes kommunale Vorkaufsrechte gesichert. Das hat die Berliner Kanzlei Bottermann Khorrami (BK Law) auf den Plan gerufen. Die Verwaltung gehe weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, um politische Forderungen durchzusetzen und Immobilienkäufer unter Druck zu setzen, werfen die Rechtsanwälte vor. Die Verwaltung hat sich bisher nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert.
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07.02.2017
• Mieter zieht verspätet aus: Vermieter steht hohe Entschädigung zu
Ein Vermieter hat seinen Mietern ordnungsgemäß gekündigt – aber sie ziehen nicht aus. Jedenfalls nicht innerhalb der Zeit von der Kündigung bis zum Ende des Mietverhältnisses, sondern erst lange danach. Wie viel Miete steht dem Vermieter in dieser Zeit als Nutzungsentschädigung zu? Darüber hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden und fällte ein vermieterfreundliches Urteil.