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11.12.2015
• Entscheidung des BGH vom 11.12.2015 zur Rechtsstellung des werdenden Wohnungseigentümers
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 11. Dezember 2015 (GE 2016,337) sich zu dem Problem der Rechtsstellung des werdenden Wohnungseigentümers bzw. der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft geäußert. Werdender Wohnungseigentümer ist allein der, der in einer im Entstehen begriffenen Wohnungseigentümergemeinschaft eine Wohnung gekauft hat, mit einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert ist, und dem der Besitz an der Wohnung übergeben wurde bzw. auf den der Besitz der Wohnung übergegangen ist.