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Suchergebnisse zu Gerichtsurteile

22.05.2018

• Absetzbarkeit von Straßenausbaubeiträgen

Die Gemeinde erneuert die Straße – und bittet die Anwohner dafür zur Kasse. Betroffene Eigentümer kann diese Praxis teuer zu stehen kommen. Kein Wunder, dass sich so mancher Hausbesitzer schon die Frage gestellt hat: Kann man diese Straßenausbaubeiträge nicht einfach als Handwerkerleistung von der Einkommensteuer absetzen? Zu dem Thema läuft aktuell ein Musterverfahren.
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07.05.2018

• Feuchte Grundmauern im Altbau: Müssen Eigentümer sanieren?

Wenn große bauliche Mängel am Gemeinschaftseigentum verhindern, dass Teileigentumseinheiten ihrem Zweck entsprechend genutzt werden können, ist die Eigentümergemeinschaft dazu verpflichtet, zu sanieren. Sind also beispielsweise die Grundmauern durchfeuchtet, müssen die Eigentümer der Geschäftsräume im Souterrain das nicht hinnehmen. Die Wände müssen saniert werden und alle Eigentümer müssen für die Kosten aufkommen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden (Urteil vom 04.05.2018, Az.: V ZR 203/17).
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02.05.2018

• Welcher Verwalter zuständig für WEG-Abrechnung?

In Heft 8 der Zeitschrift Das Grundeigentum ist ab Seite 522 eine Entscheidung des BGH veröffentlicht, die auch von Herrn Dr. Briesemeister (Seite 488) angesprochen und kommentiert wird.


Diese Entscheidung beschäftigt sich damit, welcher Verwalter nach einem entsprechenden Verwalterwechsel für die Jahresabrechnung zuständig ist. Dies entscheidet der BGH danach, wann die Abrechnungspflicht nach § 28 III WEG entstanden ist. Demgemäß trifft die Abrechnungspflicht den Verwalter, der zu diesem Zeitpunkt Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft ist.

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23.04.2018

• Kann Wohnungseigentümer Beweisverfahren ohne Beschluss der Eigentümerversammlung anstrengen?

Nach einem Dachausbau ist der Trittschallschutz nicht in Ordnung – findet zumindest der darunter lebende Wohnungseigentümer. Er möchte gegen den Bauträger vorgehen. Die anderen Eigentümer im Haus möchten aber nicht – sie stört der Trittschall ja nicht. Kann der Betroffene in so einem Fall auf eigene Faust ein Beweisverfahren anstrengen, um den Miteigentümern die Zustimmung zur Nachbesserung abzuringen?
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29.10.2017

• LG Berlin hält hilfsweise ordentliche Kündigung bei Mietrückstand für unmöglich

Eine hilfsweise ordentliche Kündigung kann nach Auffassung des LG Berlin von vornherein keine Wirkung entfalten, wenn der Vermieter wirksam fristlos gekündigt hat, diese Kündigung nach vollständiger Nachzahlung der Rückstände aber weggefallen ist. Die Berliner Richter widersprechen damit ausdrücklich dem BGH.
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