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Suchergebnisse zu Gerichtsurteile

26.10.2018

• Mieter mit illegaler Waffe: Fristlose Kündigung möglich

Wenn Mieter in ihrer Mietwohnung illegale und womöglich sogar gefährliche Dinge aufbewahren, dann kann das dem Vermieter nicht Recht sein. Aber kann er eine fristlose Kündigung durchsetzen, wenn Mieter eine illegale Waffe in der Wohnung haben? Das Landgericht hat das jetzt sogar in einem Fall bejaht, in welchem das Strafverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes später eingestellt wurde.
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17.10.2018

• Kein Widerrufsrecht bei Mieterhöhungsverlangen!

von Rechtsanwalt Wolfgang Becker, Vorsitzender Haus & Grund Wilmersdorf

Der Bundesgerichtshof hat am 17.10. 2018 – VIII ZR 94/17 – ein Urteil erlassen, mit welchem er der Diskussion ein Ende bereitet hat, ob einem Mieter gegenüber einem Mieterhöhungsverlangen gemäß § 558 BGB Widerrufsrecht zustehe, und zwar ohne Rücksicht darauf, auf welchem Weg dem Mieter das Mieterhöhungsverlangen zugegangen ist.

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10.10.2018

• Fristgemäße Kündigung wegen Zahlungsverzuges?

von Rechtsanwalt Wolfgang Becker, Vorsitzender Haus & Grund Wilmersdorf in Ergänzung der Betrachtung vom 19.9.2018

Der BGH hatte bekanntlich darüber entschieden (Urteil vom 19.09.2018 – VIII ZR 231/17 -), dass wegen eines eingetretenen Zahlungsverzuges ein Vermieter berechtigt sei, sowohl eine fristlose Kündigung auszusprechen, als auch eine fristgemäße, weil die Nichtzahlung der Miete grundsätzlich eine Vertragsverletzung darstellt, mitunter sogar eine erhebliche.

Die Besonderheit in der Kombination beider Kündigungen besteht bekanntlich darin, dass eine fristlose Kündigung durch nachfolgende Zahlung unwirksam gemacht werden kann, während dies für eine fristgemäße Kündigung nicht in gleicher Weise gilt.

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06.10.2018

• Renovierungsbedürfte Wohnung – was nun ?

von Rechtsanwalt W. Becker, Vorsitzender Haus & Grund Wilmersdorf
Ergänzung zum Hinweis vom 22.8.2018. nachdem nun das Urteil vorliegt

Unter der Überschrift „Schönheitsreparaturübernahme durch Nachmieter“ hatten wir über eine Entscheidung des BGH referiert, die damals nur als Pressemitteilung vorlag, die nunmehr aber als vollständiges Urteil (VIII ZR 277/16 vom 22.08.2018) vorliegt.

Wie sich dem vollständigen Urteil entnehmen lässt, liegt dem Fall eine Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag zu lasten des Mieters zu Grunde, die vom BGH nicht etwa grundsätzlich beanstandet wird, so dass man vielleicht aus dieser Entscheidung auch entnehmen kann, dass der Bundesgerichtshof an seiner bisherigen Rechtsauffassung festhält, wonach die eigentlich dem Vermieter als Instandsetzungspflicht obliegenden Schönheitsreparaturen über Allgemeine Geschäftsbedingungen (z.B. Formularmietvertrag) auf den Mieter abgewälzt werden können.

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04.10.2018

• Durchsetzung von Beschlüssen der WEG

von Rechtsanwalt W. Becker, Vorsitzender Haus & Grund Wilmersdorf

Der Bundesgerichtshof hat in einer neueren Entscheidung vom 08.06.2018 – V ZR 125/17 –, die auch in unserer Verbandszeitschrift Das Grundeigentum abgedruckt wurde (GE 2018,938) in einem bestimmten Bereich des Wohnungseigentumsrecht seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, hat aber in diesem Urteil die Gelegenheit genutzt, einige Grundsätze des Wohnungseigentumsrechts zu beleuchten.

Der BGH unterscheidet zwischen den Wohnungseigentümern und der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband. Dieser Verband ist teilrechtsfähig, und dient im Wesentlichen dazu, die Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach außen hin zu repräsentieren und zu vertreten.

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