aktuelles zu Versicherungen
30.07.2018
• Kind verursacht Wasserschaden Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt?
Ein Wohngebäudeversicherer wollte nach einem Wasserschaden einen Teil der Kosten von den Eltern des Kindes einfordern, das den Schaden verursachte. Der Grund: Sie hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf waren jedoch anderer Meinung.
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11.07.2018
• Schutz vor Mietausfall in Gebäudeversicherung ist umlegbar
Ist im Mietvertrag die Umlage der Kosten der Gebäudeversicherung auf den Mieter vereinbart, sind auch die Kosten eines in der Gebäudeversicherung mitversicherten Mietausfalls infolge eines Gebäudeschadens als Betriebskosten umlagefähig. Eine separate Mietausfallversicherung ist hingegen nicht umlegbar.
... lesen Sie bei Haufe.de zum BGH-Urteil v. 6.6.2018, VIII ZR 38/17 ...
13.06.2018
• Sommerregen verursachen teils heftige Schäden
In diesem Jahr kam es vielerorts schon zu Überschwemmung wegen heftiger Regenfälle. Diese verursachen hohe Sachschäden, wie die Infografik des Branchenverbands GDV und des Datenportals Statista zeigt. Am teuersten war bisher das Jahr 2016, als die Sturmtiefs Elvira, Friederike und Gisela für Millionenschäden gesorgt.
... sehen Sie sich die Infografik dazu an ...
08.06.2018
• Gas-Alarm in Hamm: Auf Bauherren kann Schadenersatz zukommen
Eine Erdwärmebohrung hat in Hamm eine Gasblase getroffen und damit für die Evakuierung eines ganzen Wohnviertels gesorgt. In so einem Fall drohen dem Bauherren hohe Schadenersatzforderungen, warnt Haus & Grund Rheinland. Wer auf seinem Grundstück Bauarbeiten machen lässt, hafte mit seinem ganzen Vermögen - auch ohne Verschulden.
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28.05.2018
• Rechtsstreit nach Sturmschaden
Leistungsausschlüsse des Versicherers haben vor Gericht nicht immer Bestand
Die Stürme der vergangenen Monate haben Schäden in Millionen-Höhe hinterlassen. Wohl dem, der sich gegen Sturmschäden entsprechend versichert hat. Aber es kommt aufs Kleingedruckte an, welche Schäden vom Versicherungsschutz umfasst sind. Der eigentlich recht einfache Sachverhalt stellte sich wie folgt dar: Im gegenständlichen Rechtsstreit ging es um die Eintrittspflicht einer Wohngebäudeversicherung für die Aufräumkosten mehrerer Hauptäste einer großen Weide. Unstreitig waren durch einen Sturm mehrere Hauptäste abgebrochen, während der Baum an sich noch stand.