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Suchergebnisse zu Haus und Grund

19.07.2024

• BGH-Urteil:
Prozesskosten tragen alle Wohnungseigentümer

Wenn einzelne Wohnungseigentümer vor Gericht gegen ihre Eigentümergemeinschaft klagen und den Prozess gewinnen, müssen auch sie ihren Anteil an den Prozesskosten tragen. Auf diese aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin (BGH, V ZR 139/23).
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16.07.2024

• Neue Steuermesszahlen bei der Grundsteuer Berlin

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 26 vom 10.07.2024 ist das Gesetz über die Festsetzung der (neuen) Steuermesszahlen bei der Grundsteuer Berlin veröffentlicht worden. Es ergeben sich im Wesentlichen folgende neue Berechnungszahlen.

Danach beträgt die Steuermesszahl für unbebaute Grundstücke im Sinne des § 246 Bewertungsgesetzes 0,45 Promille.

Für bebaute Grundstücke im Sinne des § 249 Abs. 1 Nr. 1-4 des Bewertungsgesetzes beträgt sie 0,31 Promille.

Für bebaute Grundstücke im Sinne des § 249 Abs. 1 Nr. 5-8 des Bewertungsgesetzes beträgt sie 0,45 Promille.

Es gibt eine Härteregelung, wonach die Grundsteuer für eigengenutzte bebaute Grundstücke im Sinne des § 249 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 des Bewertungsgesetzes niedriger festgesetzt werden kann, wenn die Erhebung der Steuer nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre. Allerdings liegt eine solche Unbilligkeit z.B. insbesondere dann erst vor, wenn die Steuererhebung die persönliche Existenz vernichten oder ernstlich gefährden würde.

W. Becker, RA
Vorsitzender
Haus & Grund Wilmersdorf


laden Sie das Gesetz- und Verordnungsblatt vom 10.7.2024

11.07.2024

• Erste Grundsteuer-Musterklage in Ostdeutschland eingereicht
Haus & Grund und Bund der Steuerzahler unterstützen Musterklage in Sachsen

Mit Unterstützung der beiden Verbände Haus & Grund Deutschland und Bund der Steuerzahler Deutschland ist jetzt die erste Musterklage in einem ostdeutschen Bundesland erhoben worden. Der Kläger ist Eigentümer von vier vermieteten Eigentumswohnungen im sächsischen Chemnitz: Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes, gut instand gehaltenes Haus in einem Sanierungsgebiet.
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10.07.2024

• Kautionsabrechnung:
BGH räumt Vermietern mehr Flexibilität ein. Vermieter sollten Schäden zügig abrechnen

Vermieter und Mieter sollten bei der Wohnungsübergabe Schäden an der Wohnung und unterlassene Schönheitsreparaturen dokumentieren. Auf dieser Basis sollte der Vermieter zügig über die Kaution abrechnen. Nicht erforderlich ist dabei die Einhaltung der sechsmonatigen Verjährungsfrist. Dies gilt auch für das Wahlrecht des Vermieters zur Schadensregulierung.
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10.07.2024

• Kautionsabrechnung:

Ergänzendes von RA. Wolfgang Becker

Wir hatten zu einer Entscheidung des Landgerichts Berlin, veröffentlicht in GE 1/2024 Seite 44, einige Hinweise aufgenommen, die sich insbesondere damit beschäftigen, dass nach dieser Entscheidung eine Aufrechnung gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters mit einem Schadensersatzanspruch des Vermieters nur dann möglich sei, wenn dem Vermieter hierzu ein Zahlungsanspruch in Geld zusteht.

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