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Suchergebnisse zu Rund ums Bauen

20.02.2024

• Beim Heizungsgesetz fehlt soziale Flankierung in weiten Teilen
Haus & Grund fordert: Keine Pflichten ohne Förderung

Auf die Förderung des Einbaus klimaneutraler Heizungen müssen private Vermieter und damit auch ihre Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften mindestens bis August warten. Das geht aus einer Information der staatlichen Förderbank KfW hervor.
... lesen Sie bei Haus & Grund Deutschland weiter ...

16.02.2024

• Energetische Modernisierung

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz gelten seit 2024 auch neue Regelungen für energetische Modernisierungen im Mietrecht. Im Falle einer Heizungsmodernisierung darf die monatliche Miete um nicht mehr als 50 Cent/qm erhöht werden. Das aktualisierte Informationsblatt INFO.10 beschreibt die geltenden Sonderregelungen.
... Das aktualisierte Informationsblatt...

16.02.2024

• Gebäudeenergiegesetz für Wohnungseigentümergemeinschaften mit Etagenheizungen

Das novellierte Gebäudeenergiegesetz hat auch Auswirkungen auf Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWEs) mit verbauten Etagenheizungen. GdWEs treffen Informations- und Informationseinholungspflichten. Zudem muss beschlossen werden, ob Etagenheizungen weiterbetrieben werden oder ob die Heizungsanlage auf ein zentrales System umgestellt wird. Mehr darüber erfahren Sie im Informationsblatt.
… Das Informationsblatt …

16.02.2024

• GEG – Gebäudeenergiegesetz:
Anforderungen an neue Heizungen seit 2024

Am 1. Januar 2024 ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Das sogenannte Heizungsgesetz soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen einleiten. Neu installierte Heizungen müssen zukünftig ihre Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme bereitstellen. Doch zunächst gilt die Pflicht nur für Neu- baugebiete. Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken wird die 65-Prozent-Vorgabe erst dann wirksam, wenn die Stadt oder Gemeinde ihre kommunale Wärmeplanung vorgelegt hat. Im Folgenden die wesentlichen Regelungen:
… Das Informationsblatt …

16.02.2024

• Kabelfernsehen und Glasfaserausbau

Bis zum 30. Juni 2024 können Vermieter die Kosten für das Kabelfernsehen als Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen, sofern sie ihre Mieter zur Zahlung der Betriebskosten vertraglich verpflichtet haben. Vermieter müssen also handeln, wenn sie am Ende nicht auf den Kosten für das TV-Signal sitzen bleiben wollen.
… Das Informationsblatt …

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