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Suchergebnisse zu Haus und Grund

07.04.2017

• WEG-Recht: Anspruch auf Einsicht in Verwaltungsunterlagen

Jeder Wohnungseigentümer hat das Recht, sämtliche Abrechnungs- und Verwaltungsunterlagen einzusehen. Er darf von seinem Einsichtnahmerecht wiederholt Gebrauch machen, einen weiteren Miteigentümer und einen Rechtsanwalt hinzuziehen und auch Unterlagen einsehen, deren Ansprüche schon verjährt sind.
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24.03.2017

• Vorsicht: Betriebskosten bei Abrechnung einzeln anführen!

Die Betriebskostenabrechnung kann leicht zu Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter führen. Damit es dazu nicht kommt, ist einiges zu beachten. Dürfen beispielsweise verschiedene Kostenpunkte auf der langen Liste von Betriebskosten in der Abrechnung zusammengefasst werden? Zu dieser Frage hat der Bundesgerichtshof jetzt in einem Urteil einen klaren Rahmen abgesteckt.
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13.03.2017

• Vorsicht vor digitalen Stromzählern: Messwerte teils viel zu hoch

Rund 6 Millionen digitale Stromzähler sind bereits in deutschen Haushalten verbaut – viele weitere sollen in den nächsten Jahren folgen. Denn mit minutengenauen Messwerten sollen die sogenannten Smart Meter zu einem intelligenten Stromnetz und niedrigeren Kosten beitragen. Doch jetzt wird bekannt: Die Geräte messen falsch – teilweise zeigen sie mehr als 500 Prozent zu viel an.
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01.03.2017

• Mehr Kleinhaushalte: Bevölkerungsentwicklung bedroht Wohnungsmarkt

Wohnungsmangel in den Städten, Leerstände auf dem Land: In Deutschland gibt es nicht zu wenig Wohnraum, aber seine Lage passt nicht mehr zur Nachfrage. Das Problem könnte in Zukunft noch durch einen zweiten Trend verschlimmert werden: Die Zahl der kleinen Haushalte wird bis in die 2030er-Jahre drastisch ansteigen, wie Statistiker jetzt vorrechnen. Dann droht auch die Art der angebotenen Wohnungen nicht mehr der Nachfrage zu entsprechen.
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28.02.2017

• Wohnungseigentum: Wer Instandhaltungspflicht hat, trägt die Kosten dafür

Wohnungseigentum: Wer Instandhaltungspflicht hat, trägt die Kosten dafür Sie sind ein Thema, das immer wieder die Gerichte beschäftigt: Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum. Aktuelles Beispiel: Ein Wohnungseigentümer im Erdgeschoss möchte seine Terrasse vergrößern. Die Eigentümerversammlung erlaubt ihm das auch – und erlegt ihm die Instandhaltungspflicht für die neue Anlage auf. Muss er damit auch die Kosten für die Instandhaltung allein tragen? Ja, sagt der BGH.
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