Suchergebnisse zu Pressemitteilungen
11.12.2017
• Bundesverfassungsgericht entscheidet über Mietpreisbremse
Haus & Grund begrüßt Vorlage des Berliner Landgerichts
Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob die Mietpreisbremse gegen das Grundgesetz verstößt. Der Vermieterverband Haus & Grund Deutschland begrüßt diese Entscheidung des Berliner Landgerichts (Az. 67 S 218/17). „Es wird Zeit, dass das höchste deutsche Gericht über diesen harten Eingriff in die Grundrechte von Vermietern entscheidet“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den Beschluss heute in Berlin. Jetzt bestehe die Chance, dass Millionen privater Vermieter endlich Rechtssicherheit bekommen.
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09.11.2017
• Unabhängigkeit der Energieberatung des Bundes wird ausgehöhlt
„Künftig dürfen auch Handwerker, die in ihrem Beruf tätig sind, sowie Energieversorger staatlich geförderte Energieberatung durchführen. Diese Personengruppen haben ein wirtschaftliches Interesse an der Energieberatung. Die Idee einer unabhängigen Beratung wird damit komplett ausgehöhlt“.
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07.11.2017
• Haus & Grund fordert von Jamaika-Sondierern klare Entscheidungen
Im Vorfeld der nächsten Runde der Sondierungsgespräche zum Thema Wohnen erinnert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland an die drängenden Fragen rund um die Energie- und Wohnungspolitik und um das Mietrecht. „Die vorhandenen Regelwerke zur Energieeinsparung sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien müssen vereinfacht werden“.
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11.05.2017
• Der Mensch im Fokus politischer Entscheidungen: Haus & Grund diskutiert Energiewende und Mietrecht
„Die Energiewende im Gebäudesektor kann nur gelingen, wenn die Eigentümer finanziell nicht überfordert werden und sie selbst bestimmen können, wie sie ihre Häuser energetisch modernisieren.“ Dieses Fazit zog Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke zum Abschluss der Podiumsdiskussion Störfaktor Mensch – Wohnen im Zeitalter des Klimawandels. Die heutige Diskussionsrunde unter anderem mit Uwe Beckmeyer, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, war einer der zentralen Programmpunkte beim 131. Verbandstag von Haus & Grund Deutschland in Berlin.
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09.05.2017
• Beim Erwerb einer Bestandsimmobilie Grunderwerbsteuer sparen: Bewegliches Zubehör im Kaufvertrag gesondert erfassen
Wer eine Bestandsimmobilie erwirbt, sollte darauf achten, dass nicht fest eingebautes Mobiliar gesondert mit angemessenen Kaufpreisen im Kaufvertrag erfasst ist. Bewegliches Zubehör, wie beispielsweise eine Einbauküche oder eine Sauna, ist rechtlich und steuerlich gesehen nämlich nicht Teil der Immobilie und unterliegt damit auch nicht der Grunderwerbsteuer. Darauf weist der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

