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Suchergebnisse zu Rund ums Bauen

07.05.2018

• Feuchte Grundmauern im Altbau: Müssen Eigentümer sanieren?

Wenn große bauliche Mängel am Gemeinschaftseigentum verhindern, dass Teileigentumseinheiten ihrem Zweck entsprechend genutzt werden können, ist die Eigentümergemeinschaft dazu verpflichtet, zu sanieren. Sind also beispielsweise die Grundmauern durchfeuchtet, müssen die Eigentümer der Geschäftsräume im Souterrain das nicht hinnehmen. Die Wände müssen saniert werden und alle Eigentümer müssen für die Kosten aufkommen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden (Urteil vom 04.05.2018, Az.: V ZR 203/17).
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30.04.2018

• Gelungene Sanierungsprojekte sollen zum Nachahmen anregen.

Zukunft Altbau: Sanierungsgalerie
Energetisch erneuerte Wohngebäude entlasten langfristig den Geldbeutel, erhöhen den Wohnkomfort und schonen die Umwelt. Viele Hauseigentümer fürchten sich jedoch vor dem damit verbundenen Aufwand und zweifeln an den Erfolgsaussichten. Eine neue Internetseite von Zukunft Altbau mit vielen erfolgreichen Sanierungsbeispielen aus dem Südwesten soll die Bedenken nun zerstreuen und zeigen, wie zufrieden viele Eigentümer mit ihrer Sanierung sind. Die »Sanierungsgalerie« des vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten Informationsprogramms ist seit April 2018 mit 25 sanierten Gebäuden online und bietet eine Detailsuche unter anderem nach Objekttyp und Baujahr.
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24.04.2018

• Es zieht im Passivhaus: Ist das ein Mietmangel?

In einem Passivhaus gibt es häufig eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Ein solches System erzeugt in einem gewissen Maße Zugluft – das lässt sich technisch nicht vermeiden. Die Bewohner müssen damit leben. Doch was, wenn der Mieter das Maß des Zumutbaren für überschritten hält? Kann er dann eine Mietminderung ansetzen? Ein interessantes Urteil gibt dazu jetzt nähere Hinweise.
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23.04.2018

• Kann Wohnungseigentümer Beweisverfahren ohne Beschluss der Eigentümerversammlung anstrengen?

Nach einem Dachausbau ist der Trittschallschutz nicht in Ordnung – findet zumindest der darunter lebende Wohnungseigentümer. Er möchte gegen den Bauträger vorgehen. Die anderen Eigentümer im Haus möchten aber nicht – sie stört der Trittschall ja nicht. Kann der Betroffene in so einem Fall auf eigene Faust ein Beweisverfahren anstrengen, um den Miteigentümern die Zustimmung zur Nachbesserung abzuringen?
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16.04.2018

• Zweite Wärmequelle optimiert Wärmepumpe

Luft-Wasser-Wärmepumpen nutzen die Außenluft als Wärmequelle. Wegen ihrer vergleichsweise günstigen Anschaffungskosten erfreuen sie sich derzeit wachsender Beliebtheit bei den Besitzern von Einfamilienhäuser mit niedrigem Energiebedarf. Der Nachteil der Technologie: Sie arbeitet bei sinkenden Außenlufttemperaturen, wenn der Heizwärmebedarf steigt, mit abnehmender Energieeffizienz. Das neue BINE-Projektinfo "Doppelt heizt besser" stellt ein neues Anlagenkonzept vor, bei dem die Gebäudeabluft als zweite Wärmequelle neben der Außenluft ins System integriert und die Regelung der Wärmeverteilung optimiert wird.
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