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Suchergebnisse zu WEG/Sondereigentum

17.10.2018

• Vorschläge zur WEG-Reform gehen DDIV nicht weit genug

Eine neue WEG-Reform soll Schwachstellen im Wohnungseigentumsrecht beseitigen und das WEG praxisnäher gestalten. Erste Vorschläge liegen vor. Für den DDIV greifen diese zu kurz. „Im Ansatz gut, aber deutlich zu kurz gedacht.“ So lässt sich in aller Kürze die Meinung des DDIV zu den beiden Diskussionsentwürfen für eine Überarbeitung des Wohnungseigentumsrechts zusammenfassen, die vom Bundesjustizministerium beziehungsweise dem Bayerischen Justizministerium vorgelegt wurden. Der Verband plädiert für eine umfassende WEG-Reform.
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08.10.2018

• Vermieter-Rechtsschutzversicherung

Die Notwendigkeit von Rechtsschutzversicherungen für vermietende Eigentümer ist leider kaum strittig. Für Mitglieder von bei Haus & Grund Deutschland angeschlossenen Vereinen ergibt sich die Möglichkeit, Versicherungen nur für den gerichtlichen Streit abzuschließen. Das bringt deshalb Sinn, weil die allgemeine Rechtsberatung über die einzelnen Haus & Grund Vereine geboten wird und in der Regel im Mitgliedsbeitrag enthalten ist.
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04.10.2018

• Durchsetzung von Beschlüssen der WEG

von Rechtsanwalt W. Becker, Vorsitzender Haus & Grund Wilmersdorf

Der Bundesgerichtshof hat in einer neueren Entscheidung vom 08.06.2018 – V ZR 125/17 –, die auch in unserer Verbandszeitschrift Das Grundeigentum abgedruckt wurde (GE 2018,938) in einem bestimmten Bereich des Wohnungseigentumsrecht seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, hat aber in diesem Urteil die Gelegenheit genutzt, einige Grundsätze des Wohnungseigentumsrechts zu beleuchten.

Der BGH unterscheidet zwischen den Wohnungseigentümern und der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband. Dieser Verband ist teilrechtsfähig, und dient im Wesentlichen dazu, die Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach außen hin zu repräsentieren und zu vertreten.

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18.07.2018

• Wohnungseigentümer muss Sanierung von Dachterrasse unter Umständen allein bezahlen

In Wohnungseigentumsgemeinschaften kommt es schnell zu Streit, wenn es darum geht, wer die Kosten einer Instandhaltungsmaßnahme zahlen muss. Dabei liegt der Teufel im Detail der Teilungserklärung. Hier kann es Formulierungen geben, die einen Sondereigentümer verpflichten, Schäden an konstruktiven Gebäudeteilen allein zu bezahlen. Der Bundesgerichtshof hat jetzt so eine Klausel bestätigt.
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17.07.2018

• Für Fehler des Verwalters bei Beschlussdurchführung haftet nicht die WEG

Führt der Verwalter Beschlüsse der Wohnungseigentümer nicht, unvollständig oder falsch aus, begründet dies keine Schadensersatzansprüche einzelner Eigentümer gegen die WEG. Verursacht ein von der Gemeinschaft beauftragter Handwerker Schäden am Sondereigentum, haftet dieser, nicht aber die WEG.
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