02.01.2018
• Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts gilt seit 1. Januar: Bauherren erhalten besseren Schutz
Das neue Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung soll mögliche Stolperfallen auf dem Weg in die eigenen vier Wände ausräumen. Die Neuerungen gelten für Verträge, die ab 1. Januar geschlossen werden – für Abschlüsse vor diesem Datum ist das Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch die Grundlage.
Das neue Gesetz sieht erstmals einen eigenen Verbraucherbauvertrag vor. Das ist ein Vertrag, durch den ein Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbauten verpflichtet wird. In einem solchen Vertrag gelten zukünftig besondere Schutzvorschriften für Verbraucher.
... und beachten Sie auch die Pressemitteilung vom 03.01.18 von Haus & Grund dazu ...
12.12.2017
• Prognose zum Immobilienmarkt: Es wird noch teurer
Die Preise für Häuser und Wohnungen werden in Deutschland auch 2018 steigen - wie schon seit Jahren. Eine Trendwende in naher Zukunft halten die amtlichen Gutachter für ausgeschlossen.
Auf dem deutschen Immobilienmarkt wachsen die Umsätze sprunghaft - und werden es voraussichtlich weiterhin tun: Rund 237,5 Milliarden Euro haben Käufer im vergangenen Jahr für Wohnimmobilien, andere Gebäude und Bauflächen ausgegeben, teilt der Arbeitskreis der Gutachterausschüsse mit. Das seien etwa 25 Prozent mehr gewesen als noch zwei Jahre zuvor.
04.12.2017
• Erbschaftsteuer: Ist nach Erbfall eingetretener Schaden am Haus abzugsfähig?
Ein Eigentümer stirbt und vermacht seinem Neffen das Haus. Monate später merkt der Neffe: An dem Gebäude ist ein hoher Schaden entstanden, weil sein Onkel noch zu Lebzeiten einen Fehler gemacht hatte. Der Erblasser hatte also einen Schaden am Gebäude verursacht, den der Erbe jetzt teuer beseitigen muss. Kann er die Kosten von der Erbschaftsteuer absetzen?
01.12.2017
• Pressekonferenz: Amtliche Gutachterausschüsse veröffentlichen 5. Immobilienmarktbericht für Deutschland
Am 12.12.2017, Beginn: 11:00 Uhr Bundespresseamt, Besucherzentrum, Raum 4 Eingang Reichstagsufer, 10117 Berlin
Der Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in Deutschland (AK OGA) veröffentlicht den Immobilienmarktbericht Deutschland 2017. Die Studie ist in Kooperation mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) entstanden und wirft auf fast 300 Seiten ein Schlaglicht auf die Entwicklungen des Immobilienmarktes in Deutschland seit 2007. Die Studie gibt Antworten auf Fragen zum Immobilienmarkt in Deutschland
27.11.2017
• Grundeigentum verpachten: Vorsicht beim „Vorpachtrecht“
Wenn Grundbesitzer ihre Grundstücke verpachten, dann gehen sie meistens vergleichsweise langfristige Verträge ein. Auch für die Pächter ist oft eine langfristige Nutzung interessant. Da liegt der Wunsch nahe, neben einer langjährigen Laufzeit im Pachtvertrag auch ein „Vorpachtrecht“ für den Pächter zu vereinbaren. Doch das ist nicht so einfach: Unter Umständen ist so eine Klausel unwirksam.