Suchergebnisse zu Haus und Grund
16.10.2024
• Schornsteinfeger: Weniger Arbeit – mehr Geld?
Haus & Grund fordert Entlastung bei den Wohnkosten
„Die Kosten für Schornsteinfeger sind zu hoch.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich des heutigen Beschlusses des Bundeskabinetts, die durchschnittlichen Gebühren für Arbeiten der Schornsteinfeger um 17 Prozent zu erhöhen. „Je weniger Gas und Öl wir in unseren Häusern verfeuern, umso weniger Arbeit fällt bei den Schornsteinfegern an und umso weniger müssten die Bürgerinnen und Bürger bezahlen. Das Gegenteil ist aber der Fall“, konstatierte Warnecke.
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11.10.2024
• Erwerberhaftung für Wohngeldrückstände des Veräußerers?
Der Bundesgerichtshof hat in einer neuen Entscheidung vom 20.09.2024 – V ZR 235/23 – eine mittelbare Erwerberhaftung des Käufers eines Sondereigentums innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft für Wohngeldrückstände des Veräußerers begründet, was bis dahin durch eine Entscheidung des BGH vom 09.03.2012 – V ZR 147/11 – wohl nicht gegeben war.
Eine Betrachtung von RA W. Becker
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07.10.2024
• Grundsteuerranking: Regensburg Top – Witten Flop
Vergleich der Grundsteuerlast in den 100 größten Städten Deutschlands
Die jährliche Grundsteuerlast für Eigentümer und Mieter eines typischen Einfamilienhauses ist je nach Stadt sehr unterschiedlich: Während in Regensburg 335 Euro fällig werden, sind es für ein vergleichbares Haus in Witten 771 Euro. Das ist ein zentrales Ergebnis des diesjährigen Grundsteuerrankings des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln.
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05.10.2024
• Dr. Kai Warnecke zum Präsidenten der UIPI gewählt
Die Vereinigung der europäischen Eigentümerverbände (UIPI) hat Dr. Kai H. Warnecke zu ihrem neuen Präsidenten gewählt. Dr. Warnecke wird dieses Ehrenamt am 1. Januar 2025 antreten und folgt auf Stratos Paradias, der 20 Jahre an der Spitze der UIPI stand.
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01.10.2024
• Änderungen im GEG zu Heizungsanlagen ab 01.10.2024:
Zum 01.10.2024 sind Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfolgt, die den Betrieb von Zentralheizungen in Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen bzw. selbstständigen Nutzungseinheiten betreffen.
Eine Betrachtung von W. Becker, RA
Vorsitzender Haus und Grund Berlin-Wilmersdorf

