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Suchergebnisse zu Haus und Grund

27.02.2024

• Kündigung auch bei nicht gezahlten Modernisierungsmieterhöhungen?

Es ist nunmehr eine Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 19.07.2022 – 67 S 37/22 – bekannt geworden, die sich eigentlich mit der Frage beschäftigt, ob es für eine fristgemäße Kündigung auch eine Schonfristregelung gibt, aber auch damit, ob nicht gezahlte Mieterhöhungsbeträge nach einer Modernisierung zu einer Kündigung eines Wohnungsmietverhältnisses berechtigen (ZMR 2024,125-128).
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21.02.2024

• Haus & Grund für rasche Wachstumsimpulse
Sonder-AfA muss auch für Dachaufstockung und -ausbau gelten

Anlässlich der heutigen Sitzung des Vermittlungsausschusses spricht sich der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland für eine rasche Umsetzung des Wachstumschancengesetzes aus.
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16.02.2024

• Energetische Modernisierung

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz gelten seit 2024 auch neue Regelungen für energetische Modernisierungen im Mietrecht. Im Falle einer Heizungsmodernisierung darf die monatliche Miete um nicht mehr als 50 Cent/qm erhöht werden. Das aktualisierte Informationsblatt INFO.10 beschreibt die geltenden Sonderregelungen.
... Das aktualisierte Informationsblatt...

16.02.2024

• Gebäudeenergiegesetz für Wohnungseigentümergemeinschaften mit Etagenheizungen

Das novellierte Gebäudeenergiegesetz hat auch Auswirkungen auf Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWEs) mit verbauten Etagenheizungen. GdWEs treffen Informations- und Informationseinholungspflichten. Zudem muss beschlossen werden, ob Etagenheizungen weiterbetrieben werden oder ob die Heizungsanlage auf ein zentrales System umgestellt wird. Mehr darüber erfahren Sie im Informationsblatt.
… Das Informationsblatt …

16.02.2024

• GEG – Gebäudeenergiegesetz:
Anforderungen an neue Heizungen seit 2024

Am 1. Januar 2024 ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Das sogenannte Heizungsgesetz soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen einleiten. Neu installierte Heizungen müssen zukünftig ihre Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme bereitstellen. Doch zunächst gilt die Pflicht nur für Neu- baugebiete. Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken wird die 65-Prozent-Vorgabe erst dann wirksam, wenn die Stadt oder Gemeinde ihre kommunale Wärmeplanung vorgelegt hat. Im Folgenden die wesentlichen Regelungen:
… Das Informationsblatt …

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