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26.02.2026
• Mietausfall
Teilerlass der Grundsteuer: Frist endet am 31. März
Vermieter, die unverschuldet einen erheblichen Mietausfall hatten, können einen Teilerlass der Grundsteuer von bis zu 50 Prozent verlangen. Anträge für 2025 können noch bis zum 31.3.2026 gestellt werden.

