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Suchergebnisse zu Rechtshinweise

18.03.2018

• Handwerker verursacht Brand: Eigentümer haftet für Schaden beim Nachbarn

Die Meldung vom Februar 2018 soll Anlass sein, einen kurzen aber dringenden Hinweis auf eine „ordentliche“ Haus- und Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung zu geben.

Der entsprechende Fall ist unter dem Nachrichten-Auswahl Punkt: Nachrichten Archiv und dort mit Datum 9.2.2018 auf den Bericht mit Urteil vom BGH (Urteil vom 09.02.2018, Az.: V ZR 311/16) verlinkt.

Das ausgelaufene Feuer-Regressverzichts-Abkommen kommt einem bei der Betrachtung in den Sinn, führt letztlich aber auch in die Irre. Unabhängig von dem eigentlichen Fall wird hier deutlich, welchen Stellenwert eine ausreichende Haftpflichtversicherung für jemanden hat, an den ein Anspruch (warum auch immer) gerichtet wird.

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09.03.2018

• Fläche von Balkonen – nur zu einem Viertel?

Zumindest in Berlin wurde in der Presse ausführlich und in großer Aufmachung über eine Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 17.01.2018 – 18 S 308/13 - berichtet, wonach die Flächen von Balkonen nur zu einem Viertel ihrer Grundfläche zu berücksichtigen seien, nicht etwa zur Hälfte. Man muss aber diese Entscheidung des Landgerichts sehr genau lesen, um festzustellen, dass diese plakativen Überschriften nicht zutreffend sind, so dass fein zu unterscheiden sein wird.

(Siehe auch DAS GRUNDEIGENTUM Heft 4 2018 Seite 226)


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08.03.2018

• Rechtsstreit um die Teilungserklärung einer WEG

Nach allgemeinem Verständnis sind Kellerräume hauptsächlich dafür vorgesehen, dort Hausrat und Vorräte zu lagern oder eventuell noch seinen Hobbys nachzugehen. Doch eine Umnutzung kann unter Umständen möglich sein.
... lesen Sie bei immocompact.de weiter ...

01.03.2018

• Schadensersatz gleich in Geld ?

Der Bundesgerichtshof hat am 28.02.2018 – VIII ZR 157/17 - eine Entscheidung gefällt, wonach ein Vermieter in bestimmten Fällen ohne vorherige Aufforderung zur Schadensbeseitigung mit Fristsetzung sogleich Schadensersatz in Geld von seinem Mieter fordern kann.


In dem vom BGH entschiedenen Fall ging es um eine Sachbeschädigung der Mietsache, die auch andere Schadensfolgen (Mietausfall) hatte. Der dortige Vermieter hatte seinen Mieter nicht zuvor aufgefordert, den Schaden an der Mietsache zu beseitigen, hatte hierzu auch keine Frist gesetzt, sondern sofort Schadensersatz in Geld gefordert. Der Bundesgerichtshof hat dies gebilligt und wie folgt begründet.

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28.02.2018

• BGH-Urteil : Vermieter muss bei Schäden keine Frist zur Beseitigung setzen

Gute Nachricht für Vermieter: Bei Schäden an einer Mietwohnung können sie vom Mieter direkt Schadenersatz fordern, entschied das oberste Gericht. Der unterlegene Mieter muss nun nachzahlen. Ein Vermieter kann nach dem Auszug des Mieters in bestimmten Fällen sofort Schadenersatz für Mängel verlangen. Er müsse dann keine Frist zur Nachbesserung setzen, entschied der für Mietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe.

beachten Sie auch den Hinweis von RA Wolfgang Becker vom 01.03.2018
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